26.03.2011
RAF-Prozeß in Stuttgart fortgesetzt
Nebenkläger will ehemaligen Bundesanwalt als Zeugen vernehmen lassen
Von Claudia Wangerin, Stuttgart
Im Prozeß gegen Verena Becker wegen des Attentats auf
Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seine beiden Begleiter im
Jahr 1977 haben am Freitag drei weitere ehemalige Mitglieder der
»Roten Armee Fraktion« (RAF) vor dem Oberlandesgericht
in Stuttgart die Aussage verweigert.
Nebenkläger Michael Buback, dessen Vater bei dem Anschlag ums
Leben kam, will unterdessen eine Interview-Aussage des ehemaligen
RAF-Mitglieds Knut Folkerts überprüfen. Dieser hatte am
Donners...
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