25.03.2011
Aussagen verweigert
Buback-Prozeß: Ehemalige RAF-Mitglieder schweigen vor Gericht. Nebenklage will Rolle des Verfassungsschutzes klären
Von Claudia Wangerin
Im Prozeß gegen Verena Becker wegen des Attentats auf
Generalbundesanwalt Siegfried Buback vor fast 34 Jahren haben die
ehemaligen RAF-Mitglieder Knut Folkerts und Brigitte Mohnhaupt am
Donnerstag geschwiegen. Sie hatten dies bereits vorher
angekündigt und blieben trotz langer moralischer Belehrungen
vor dem Oberlandesgericht in Stuttgart dabei. Rechtlich konnten sie
sich auf das Auskunftsverweigerungsrecht nach Paragraph 55 der
Strafprozeßordnung berufen, da die Mö...
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