25.03.2011
Raus aus der Sexarbeit
In Berlin soll ein Modellprojekt Prostituierten andere Berufsfelder erschließen
Von Birte Welte
Seit Inkkrafttreten des Prostitutionsgesetzes 2002 können
Sexarbeiterinnen in die gesetzlichen Kranken-, Arbeitslosen- und
Rentenversicherungen einzahlen und entsprechende Leistungen daraus
erhalten. Und sie sind rechtlich abgesichert, wenn sie mit einem
Freier die Entlohnung für ihre Dienste aushandeln. Dennoch ist
Prostitution weiter kein Beruf wie jeder andere. Auf Huren wird
noch immer herabgesehen.
Deshalb dürfte es unter ihnen nicht wenige n, die nach
Alterna...
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