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25.03.2011

Raus aus der Sexarbeit

In Berlin soll ein Modellprojekt Prostituierten andere Berufsfelder erschließen

Von Birte Welte
Seit Inkkrafttreten des Prostitutionsgesetzes 2002 können Sexarbeiterinnen in die gesetzlichen Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherungen einzahlen und entsprechende Leistungen daraus erhalten. Und sie sind rechtlich abgesichert, wenn sie mit einem Freier die Entlohnung für ihre Dienste aushandeln. Dennoch ist Prostitution weiter kein Beruf wie jeder andere. Auf Huren wird noch immer herabgesehen. Deshalb dürfte es unter ihnen nicht wenige n, die nach Alterna...

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