23.03.2011
Demonstranten fordern Schadensersatz
Klage gegen Polizeidirektion Göttingen. Einkesselung im April 2009 war rechtswidrig
Von Max Eckart
Das von ihr selbst im nachhinein als rechtswidrig bewertete
Verhalten der Göttinger Polizei bei einer Demonstration im
April 2009 könnte jetzt auch finanzielle Konsequenzen für
die betreffende Polizeidirektion haben. Der Rechtsanwalt Sven Adam
klagt für 15 Personen im Alter von 23 bis 40 Jahren auf
Schadensersatz.
Sie hatten sich am 16. April in der Göttinger Innenstadt an
einer friedlichen Spontandemonstration gegen die Räumung eines
besetzten Hauses in Erfurt bet...
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