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23.03.2011

Demonstranten fordern Schadensersatz

Klage gegen Polizeidirektion Göttingen. Einkesselung im April 2009 war rechtswidrig

Von Max Eckart
Das von ihr selbst im nachhinein als rechtswidrig bewertete Verhalten der Göttinger Polizei bei einer Demonstration im April 2009 könnte jetzt auch finanzielle Konsequenzen für die betreffende Polizeidirektion haben. Der Rechtsanwalt Sven Adam klagt für 15 Personen im Alter von 23 bis 40 Jahren auf Schadensersatz. Sie hatten sich am 16. April in der Göttinger Innenstadt an einer friedlichen Spontandemonstration gegen die Räumung eines besetzten Hauses in Erfurt bet...

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