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Veolia scheitert vor Arbeitsgericht

Frankfurt/Main. Die Veolia Verkehr Sachsen-Anhalt GmbH (VVSA) ist am Donnerstag mit dem Versuch, eine einstweilige Verfügung gegen die Arbeitskampfmaßnahmen der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) vor dem Arbeitsgericht Frankfurt am Main zu erwirken, gescheitert. Das teilte die GDL am Donnerstag abend mit. Nachdem das Gericht den Antrag als chancenlos bewertete, habe das Unternehmen den Antrag zurückgezogen, hieß es weiter. Ferner habe die VVSA angekündigt, bald ein verhandlungsfähiges Angebot vorzulegen. Dieses werde man prüfen, erklärte die GDL. Falls es keine Ansatzpunkte für eine Lösung des Tarifkonfliktes beinhalte, seien weitere Arbeitsniederlegungen unvermeidlich. Die GDL strebt die einheitliche Bezahlung aller Lokführer an und will dies in einem Bundesrahmentarif festschreiben. (jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 19.03.2011, Seite 9, Kapital & Arbeit

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