19.03.2011
Aus Leserbriefen an die Redaktion
Wunderbarer Rechtsstaat
- Zu jW vom 15. März: »Stillegen sofort«
Das »Gesetz über die friedliche Verwendung der
Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz)«
hat bereits im Paragraph 1 als Zweckbestimmung festgelegt,
daß »bis zum Zeitpunkt der Beendigung« der
Nutzung der Kernenergie ein »geordneter Betrieb
sicherzustellen« ist. Das Gesetz wurde im Herbst 2010 zum
elften und zwölften Male im Bundestag geändert, wobei die
»Zweckbestimmung« nicht angeta...
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