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19.03.2011

Aus Leserbriefen an die Redaktion

Wunderbarer Rechtsstaat - Zu jW vom 15. März: »Stillegen sofort« Das »Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz)« hat bereits im Paragraph 1 als Zweckbestimmung festgelegt, daß »bis zum Zeitpunkt der Beendigung« der Nutzung der Kernenergie ein »geordneter Betrieb sicherzustellen« ist. Das Gesetz wurde im Herbst 2010 zum elften und zwölften Male im Bundestag geändert, wobei die »Zweckbestimmung« nicht angeta...

Artikel-Länge: 6604 Zeichen

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