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Contergan-Opfer verklagt Staat

Bonn. Im ersten Contergan-Prozeß gegen die Bundesrepublik Deutschland haben die Richter dem Kläger keine großen Chancen eingeräumt. Die Klage sei zwar eine »interessante Materie«, aber es sei schwierig, einen Anspruch daraus abzuleiten, stellten die Richter am Mittwoch beim Auftakt vor dem Bonner Landgericht fest. Sie verwiesen auch auf eine mögliche Verjährung. Zum ersten Mal hatte ein Contergan-Opfer die Bundesrepublik im Zusammenhang mit dem Arzneimittelskandal verklagt. Ein Urteil wird in vier Wochen erwartet.

Der 49jährige Kläger, ein Rechtsanwalt aus Norderstedt bei Hamburg, verlangt vom Bund einen symbolischen Schadenersatz von 5001 Euro. Er wirft dem Staat Pflichtverletzungen vor. Deutschland habe viel zu spät ein Arzneimittelgesetz erlassen und damit gegen europäisches Recht verstoßen. Bei entsprechender Kontrolle hätte nach seiner Auffassung der Zusammenhang zwischen Schlafmittel und embryonalen Schädigungen frühzeitig erkannt werden können. Er kritisiert zudem, daß mit der Gründung der Contergan-Stiftung 1972, die die Rentenansprüche der Opfer regelt, alle etwaigen Schadenersatzforderungen gegen den Contergan-Hersteller Grünen­thal erloschen. Das sei eine »Enteignung« der Opfer.


(dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 17.03.2011, Seite 5, Inland

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