12.03.2011
Zwei-Klassen-Recht bleibt
Tarifkompromiß im öffentlichen Dienst blendet Eingruppierung der Lehrkräfte aus
Von Daniel Behruzi
Die Bundesländer können die Einkommen angestellter
Lehrkräfte weiter einseitig festlegen. Der am Donnerstag abend
in Potsdam erzielte Tarifkompromiß für die knapp 600000
Landesbeschäftigten enthält keine Regelung zur
tariflichen Eingruppierung von Lehrerinnen und Lehrern. Für
diese hatte sich die Bildungsgewerkschaft GEW stark gemacht. Aber
auch die vereinbarten Einkommensverbesserungen bleiben weit hinter
der Gewerkschaftsforderung von monatlich 50 Euro plus drei P...
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