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12.03.2011

Zwei-Klassen-Recht bleibt

Tarifkompromiß im öffentlichen Dienst blendet Eingruppierung der Lehrkräfte aus

Von Daniel Behruzi
Die Bundesländer können die Einkommen angestellter Lehrkräfte weiter einseitig festlegen. Der am Donnerstag abend in Potsdam erzielte Tarifkompromiß für die knapp 600000 Landesbeschäftigten enthält keine Regelung zur tariflichen Eingruppierung von Lehrerinnen und Lehrern. Für diese hatte sich die Bildungsgewerkschaft GEW stark gemacht. Aber auch die vereinbarten Einkommensverbesserungen bleiben weit hinter der Gewerkschaftsforderung von monatlich 50 Euro plus drei P...

Artikel-Länge: 2282 Zeichen

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