10.03.2011
Gewalt gegen Gefangene
Europäischer Gerichtshof verurteilt Madrid wegen unterlassener Untersuchung einer Folteranzeige
Von Ingo Niebel
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat
festgestellt, daß Madrid Grundrechte von potentiellen
Folteropfern mißachtet hat. Die Strasbourger Richter
verurteilten den spanischen Staat, weil er es unterließ, der
Folteranzeige von Aritz Beristain nachzugehen. Der junge Baske kam
2002 wie etliche seiner Freunde in die Isolationshaft, weil die
Zivilgarde sie der »Straßenrandale«
verdächtigte. Laut Madrider Lesart zählt die »kale
borroka« (Straßenkampf) zu...
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