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10.03.2011

Gewalt gegen Gefangene

Europäischer Gerichtshof verurteilt Madrid wegen unterlassener Untersuchung einer Folteranzeige

Von Ingo Niebel
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat festgestellt, daß Madrid Grundrechte von potentiellen Folteropfern mißachtet hat. Die Strasbourger Richter verurteilten den spanischen Staat, weil er es unterließ, der Folteranzeige von Aritz Beristain nachzugehen. Der junge Baske kam 2002 wie etliche seiner Freunde in die Isolationshaft, weil die Zivilgarde sie der »Straßenrandale« verdächtigte. Laut Madrider Lesart zählt die »kale borroka« (Straßenkampf) zu...

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