09.03.2011
Badelatschenattacke straflos
Freispruch für Kriegsgegner. Protest gegen früheren Verteidigungsminister überrumpelte Sicherheitskräfte
Von Björn Kietzmann/Frank Brendle
In Bundestagsgebäuden darf nicht mit Badelatschen auf einen
Verteidigungsminister geworfen werden: Das stellte am Dienstag das
Amtsgericht Berlin-Tiergarten in der Verhandlung gegen einen
Antimilitaristen klar. Der 30jährige Angeklagte wurde dennoch
freigesprochen, weil ihm seine Tatbeteiligung nicht nachgewiesen
werden konnte.
Anlaß für die ungewöhnliche Protestaktion, die
am 30. Juni 2009 stattfand, war die feierliche Eröffnung einer
Ausstellung mit dem Titel »B...
Artikel-Länge: 2361 Zeichen


