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Gericht bestätigt Informationsrecht

Düsseldorf. Das Landwirtschaftsministerium von Nordrhein-Westfalen ist verpflichtet, Informationen über Agrarsubventionen teilweise an Journalisten herauszugeben. Das hat das Oberverwaltungsgerichts am Dienstag durch drei Urteile entschieden. Die Richter gaben damit den Anträgen von zwei Stern-Redakteuren sowie von Greenpeace e.V. weitgehend Recht. Diese hatten beim Bundeslandwirtschaftsministerium und bei er Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung den Antrag gestellt, Informationen über die größten Empfänger von Zahlungen aus dem EU-Agrarhaushalt (z. B. Direktzahlungen an Landwirte) zu erhalten, was ihnen verwehrt wurde.

(jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 03.03.2011, Seite 2, Inland

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