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23.02.2011

Demoverbot im Flughafen grundgesetzwidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat Demonstrationen in Flughäfen und Bahnhöfen erleichtert. Die Karlsruher Richter entschieden am Dienstag, daß das Grundrecht der Versammlungsfreiheit auch im Frankfurter Flughafen gilt – und damit in einem privatisierten Unternehmen in Staatsbesitz. Ein umfassendes Verbot, in einer Abfertigungshalle des Flughafens zu demonstrieren und dort Flugblätter zu verteilen, sei unverhältnismäßig und verfassungswidrig. Der Schutzbereich d...

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