23.02.2011
Demoverbot im Flughafen grundgesetzwidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat Demonstrationen in Flughäfen
und Bahnhöfen erleichtert. Die Karlsruher Richter entschieden
am Dienstag, daß das Grundrecht der Versammlungsfreiheit auch
im Frankfurter Flughafen gilt – und damit in einem
privatisierten Unternehmen in Staatsbesitz. Ein umfassendes Verbot,
in einer Abfertigungshalle des Flughafens zu demonstrieren und dort
Flugblätter zu verteilen, sei
unverhältnismäßig und verfassungswidrig.
Der Schutzbereich d...
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