23.02.2011
Rechte von Reisenden bei Warnstreiks
Seit Beginn dieser Woche können Lokführer bessere
Arbeitsbedingungen auch mit Warnstreiks einfordern. Die
Bahnunternehmen, also die DB AG sowie sechs kleinere private
Gesellschaften, können sich auf geltendes Recht berufen,
schließen eine Verantwortung für die Streiks aus und
sehen sie als »höhere Gewalt«. So haben Kunden
zwar kein Recht auf Entschädigung. Aber wer seine Reise wegen
Zugausfällen oder Verspätungen nicht antreten konnte,
kann versuchen, sein Ticket um...
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