19.02.2011
Prozeßauftakt gegen Buchhändler
Verteidigung kritisiert politischen Charakter des Verfahrens. Solidarität mit Angeklagten
Von Florian Möllendorf
Am Freitag begann vor dem Amtsgericht Tiergarten in Berlin der
Prozeß gegen den Geschäftsführer des Kreuzberger
Buchladens »oh21«. Die Anschuldigungen: »Anleiten
zu Straftaten« ( Paragraph 130a StGB ) und
»Verstoß gegen das Waffengesetz« (Paragraph 40
WaffenG). Laut Anklage soll der Buchhändler die Zeitschrift
interim »einem nicht eingegrenzten Kundenkreis griffbereit
zur Verfügung gestellt und zumindest billigend in Kauf
genommen haben, daß der Inhalt bestimmter Au...
Artikel-Länge: 3273 Zeichen


