18.02.2011
Privatisierung gestoppt
Bundesverfassungsgericht sieht Verstoß gegen Beschäftigtenrechte bei Verkauf von Universitätskliniken in Hessen. Land kündigt Neuregelung an
Von Ralf Wurzbacher
Die Linkspartei in Hessen nennt das Urteil eine »Ohrfeige
für Schwarz-Gelb«. Tatsächlich dürfte die
jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur
Privatisierung der Unikliniken Gießen und Marburg der
hessischen Landesregierung einige Kopfschmerzen bereiten. Die
Karlsruher Richter hatten am Mittwoch entschieden, daß bei
der Veräußerung der beiden Krankenhäuser im Jahr
2006 gegen das Grundgesetz verstoßen wurde, weil die
Beschäftigten kein Widerspruchsrecht b...
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