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18.02.2011

Privatisierung gestoppt

Bundesverfassungsgericht sieht Verstoß gegen Beschäftigtenrechte bei Verkauf von Universitätskliniken in Hessen. Land kündigt Neuregelung an

Von Ralf Wurzbacher
Die Linkspartei in Hessen nennt das Urteil eine »Ohrfeige für Schwarz-Gelb«. Tatsächlich dürfte die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Privatisierung der Unikliniken Gießen und Marburg der hessischen Landesregierung einige Kopfschmerzen bereiten. Die Karlsruher Richter hatten am Mittwoch entschieden, daß bei der Veräußerung der beiden Krankenhäuser im Jahr 2006 gegen das Grundgesetz verstoßen wurde, weil die Beschäftigten kein Widerspruchsrecht b...

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