09.02.2011
Stammtisch führt Regie
Sicherungsverwahrung: Linke kritisiert Untätigkeit der Koalition und Mißachtung der Menschenrechtskonvention. Nun berät das Bundesverfassungsgericht
Von Ulla Jelpke
Nach der mündlichen Verhandlung am Dienstag vor dem
Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist zu erwarten, daß die
Bestimmungen über die Sicherungsverwahrung erneut korrigiert
werden müssen. Ein Urteil der Karlsruher Richter wird aber
erst in einigen Wochen vorliegen.
Die Sicherungsverwahrung wurde in der Nazizeit eingeführt und
wird seither als schärfste Maßnahme des Strafrechts
beibehalten. Sicherungsverwahrung bedeutet, daß ein
Verurteilter auch nach vollständiger V...
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