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09.02.2011

Gericht kippt Mauschelvertrag

S-Bahn-Verkehr in Rhein-Ruhr-Region muß ausgeschrieben werden

Von Rainer Balcerowiak
Leistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) müssen in der Regel ausgeschrieben werden, Direktvergaben sind in den meisten Fällen unzulässig. Das ist der Tenor eines Grundsatzurteils des Bundesgerichtshofes (BGH), das am Dienstag in Karlsruhe verkündet wurde. Hintergrund ist der Einspruch der Firma Abellio, einer Tochter der niederländischen Staatsbahn, gegen einen 2009 abgeschlossenen Verlängerungsvertrag des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) mit der Bahn-AG-T...

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