09.02.2011
Gericht kippt Mauschelvertrag
S-Bahn-Verkehr in Rhein-Ruhr-Region muß ausgeschrieben werden
Von Rainer Balcerowiak
Leistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) müssen in der
Regel ausgeschrieben werden, Direktvergaben sind in den meisten
Fällen unzulässig. Das ist der Tenor eines
Grundsatzurteils des Bundesgerichtshofes (BGH), das am Dienstag in
Karlsruhe verkündet wurde.
Hintergrund ist der Einspruch der Firma Abellio, einer Tochter der
niederländischen Staatsbahn, gegen einen 2009 abgeschlossenen
Verlängerungsvertrag des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR)
mit der Bahn-AG-T...
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