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04.02.2011
- → Inland
Gössners Bespitzelung war verfassungswidrig
Bremen. Die fast vierzigjährige Beobachtung des Bremer
Rechtsanwalts und Publizisten Rolf Gössner durch das Bundesamt
für Verfassungsschutz war von Anfang an rechtswidrig. Dies hat
das Kölner Verwaltungsgericht nach Angaben Gössners am
Donnerstag entschieden. Wie der stellvertretende Richter am
Bremischen Staatsgerichtshof weiter mitteilte, ist ihm auch das
Recht auf Einsicht in seine Akte zugesprochen worden.Der
Vizepräsident der Internationalen Liga für Menschenrechte
wurde von 1970 bis 2008 vom Verfassungsschutz beobachtet. Ihm
wurden berufliche und ehrenamtliche Kontakte zu angeblich
linksextremistischen und »linksextremistisch
beeinflußten« Gruppen und Presseorganen zur Last
gelegt. (jW)
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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