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03.02.2011

Braunes Sammelbecken

Analyse. Über die Netzwerke des Bundesnachrichtendienstes (Teil I)

Von Klaus Eichner und Gotthold Schramm
Als verbindliche Rechtsnorm erließ der Alliierte Kontrollrat am 20. Dezember 1945 das Kontrollratsgesetz Nr. 10, am 12. Januar 1946 wurde die Kontrollratsdirektive Nr. 24 und am 12. Oktober 1946 die Direktive Nr. 38 erlassen. Darin wurden in der Kategorie der als »sonstige Hauptschuldige« an den NS-Verbrechen zu internierenden Personen u.a. genannt: Beamte bzw. leitende Beamte der Geheimdienste und der Abwehrämter, der Sicherheits- und Ordnungspolizei sowie alle NSD...

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