03.02.2011
Braunes Sammelbecken
Analyse. Über die Netzwerke des Bundesnachrichtendienstes (Teil I)
Von Klaus Eichner und Gotthold Schramm
Als verbindliche Rechtsnorm erließ der Alliierte Kontrollrat
am 20. Dezember 1945 das Kontrollratsgesetz Nr. 10, am 12. Januar
1946 wurde die Kontrollratsdirektive Nr. 24 und am 12. Oktober 1946
die Direktive Nr. 38 erlassen. Darin wurden in der Kategorie der
als »sonstige Hauptschuldige« an den NS-Verbrechen zu
internierenden Personen u.a. genannt: Beamte bzw. leitende Beamte
der Geheimdienste und der Abwehrämter, der Sicherheits- und
Ordnungspolizei sowie alle NSD...
Artikel-Länge: 25823 Zeichen


