02.02.2011
Pfändungsschutzkonto viel zu teuer
Seit dem 1. Juli 2010 haben Bank- und Sparkassenkunden das
gesetzlich verankerte Recht, ihr Girokonto in ein
Pfändungsschutz-, ein sogenanntes P-Konto umzuwandeln. Dies
soll Schuldnern die Verfügbarkeit ihnen zustehender Mittel
sichern: Im Fall einer Pfändung ist das Konto in Höhe des
individuellen Freibetrages nicht gesperrt, so daß
Überweisungen etwa der Miete und das Abheben von Geld
weiterhin möglich sind, erinnerte die Verbraucherzentrale
Sachsen am Montag in e...
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