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02.02.2011

Pfändungsschutzkonto viel zu teuer

Seit dem 1. Juli 2010 haben Bank- und Sparkassenkunden das gesetzlich verankerte Recht, ihr Girokonto in ein Pfändungsschutz-, ein sogenanntes P-Konto umzuwandeln. Dies soll Schuldnern die Verfügbarkeit ihnen zustehender Mittel sichern: Im Fall einer Pfändung ist das Konto in Höhe des individuellen Freibetrages nicht gesperrt, so daß Überweisungen etwa der Miete und das Abheben von Geld weiterhin möglich sind, erinnerte die Verbraucherzentrale Sachsen am Montag in e...

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