27.01.2011
Repression gegen Kurden
Bundesgerichtshof stuft PKK als »ausländische terroristische Vereinigung« ein. Großaufgebot der Polizei und schikanöse Auflagen verhindern Demonstration in Berlin
Von Nick Brauns
Bei der Verfolgung der seit 1993 in Deutschland verbotenen
Arbeiterpartei Kurdistans, PKK, zeichnet sich eine erhebliche
Verschärfung der Repression ab. Nach Meinung des
Bundesgerichtshofs (BGH) soll zukünftig der Paragraph 129b des
Strafgesetzbuches »Mitgliedschaft in einer kriminellen oder
terroristischen Vereinigung im Ausland« gegen die
Organisation angewandt werden. Dies ist einem in dieser Woche vom
BGH veröffentlichten Urteil zu entnehmen. Es stammt aus einem...
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