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27.01.2011

Repression gegen Kurden

Bundesgerichtshof stuft PKK als »ausländische terroristische Vereinigung« ein. Großaufgebot der Polizei und schikanöse Auflagen verhindern Demonstration in Berlin

Von Nick Brauns
Bei der Verfolgung der seit 1993 in Deutschland verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans, PKK, zeichnet sich eine erhebliche Verschärfung der Repression ab. Nach Meinung des Bundesgerichtshofs (BGH) soll zukünftig der Paragraph 129b des Strafgesetzbuches »Mitgliedschaft in einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung im Ausland« gegen die Organisation angewandt werden. Dies ist einem in dieser Woche vom BGH veröffentlichten Urteil zu entnehmen. Es stammt aus einem...

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