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26.01.2011

Urteil zu Hartz IV und privater Versicherung

Bundessozial- und Gesundheitsministerium sowie der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) begrüßten das Urteil des Bundessozialgerichts, wonach Jobcenter für Hartz-IV-Empfänger, die privat versichert sind, den Beitrag voll tragen müssen (siehe Meldung in der jW vom vergangenen Mittwoch). Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) forderte noch am selben Tag in einer Presseinformation: »Nachdem das Bundessozialgericht der privaten Krankenve...

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