26.01.2011
Urteil zu Hartz IV und privater Versicherung
Bundessozial- und Gesundheitsministerium sowie der Verband der
privaten Krankenversicherung (PKV) begrüßten das Urteil
des Bundessozialgerichts, wonach Jobcenter für
Hartz-IV-Empfänger, die privat versichert sind, den Beitrag
voll tragen müssen (siehe Meldung in der jW vom vergangenen
Mittwoch). Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV) forderte noch am selben Tag in einer Presseinformation:
»Nachdem das Bundessozialgericht der privaten
Krankenve...
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