26.01.2011
Ungleicher Umgang mit ALG-II-Betroffenen
Die Stiftung Warentest erläutert im Internet die seit
Jahresbeginn geltenden Regelungen zum sogenannten Zusatzbeitrag bei
gesetzlichen Krankenversicherungen (siehe jW vom 29.12.2010).
»Wer Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bezieht, muß
künftig bei vielen Kassen, die einen Zusatzbeitrag erheben,
(zumindest, jW) für einen Teil der Zahlung selbst aufkommen.
Dazu verpflichten erste Kassen betroffene Mitglieder durch
Änderung ihrer Satzung.« Denn es wird lediglich der
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