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26.01.2011

Ungleicher Umgang mit ALG-II-Betroffenen

Die Stiftung Warentest erläutert im Internet die seit Jahresbeginn geltenden Regelungen zum sogenannten Zusatzbeitrag bei gesetzlichen Krankenversicherungen (siehe jW vom 29.12.2010). »Wer Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bezieht, muß künftig bei vielen Kassen, die einen Zusatzbeitrag erheben, (zumindest, jW) für einen Teil der Zahlung selbst aufkommen. Dazu verpflichten erste Kassen betroffene Mitglieder durch Änderung ihrer Satzung.« Denn es wird lediglich der ...

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