21.01.2011
Sondergesetz wird geprüft
Alle reden vom Existenzminimum. Im Asylbewerberleistungsgesetz wird es noch weit niedriger angesetzt als beim Arbeitslosengeld II
Von Claudia Wangerin
Wenn Tannaz Bidary einkaufen geht, bekommt sie kein Wechselgeld. An
der Supermarktkasse bezahlt sie mit Gutscheinen im Wert von
fünf oder zehn Euro. Bei der Warenauswahl muß sie
rechnen, um möglichst geringe Verluste zu machen. Dabei liegt
ihr Einkommen in Geld- und Sachleistungen sowieso schon deutlich
unter dem Regelsatz beim Arbeitslosengeld II. Seit knapp vier
Jahren lebt die Iranerin in Brandenburg, mit ihrem Mann und zwei
Kindern. Den in ihrer Heimat vorgeschr...
Artikel-Länge: 3818 Zeichen


