20.01.2011
Prüfung ist avisiert
Beim Eintreiben entgangener Beiträge sind die Sozialversicherungen gegenüber Leiharbeitsfirmen, die bislang nach »Christentarif« zahlten, erstaunlich zurückhaltend
Von Jörn Boewe
Nach dem Urteil zur Nichttariffähigkeit der sogenannten
christlichen Zeitarbeitsgewerkschaften haben die
Sozialversicherungsträger Ansprüche auf die Nachzahlung
von vorenthaltenen Beiträgen in Milliardenhöhe. Doch beim
Geltendmachen ihrer Forderungen lassen sie sich Zeit. Dies geht aus
der Antwort der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) auf eine
Nachfrage der jungen Welt vom Mittwoch hervor.
»Solange eine schriftliche Urteilsbegründung nicht
vorliegt, kann auch...
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