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20.01.2011

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Beim Eintreiben entgangener Beiträge sind die Sozialversicherungen gegenüber Leiharbeitsfirmen, die bislang nach »Christentarif« zahlten, erstaunlich zurückhaltend

Von Jörn Boewe
Nach dem Urteil zur Nichttariffähigkeit der sogenannten christlichen Zeitarbeitsgewerkschaften haben die Sozialversicherungsträger Ansprüche auf die Nachzahlung von vorenthaltenen Beiträgen in Milliardenhöhe. Doch beim Geltendmachen ihrer Forderungen lassen sie sich Zeit. Dies geht aus der Antwort der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) auf eine Nachfrage der jungen Welt vom Mittwoch hervor. »Solange eine schriftliche Urteilsbegründung nicht vorliegt, kann auch...

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