19.01.2011
Hartz IV: Zusatzbeitrag keine besondere Härte
Der Wechsel der Krankenkasse, wenn die einen neuen Zusatzbeitrag
erhebt, bringt Dynamik ins Geschehen und ist so extra von der
jüngsten Gesundheitsreform vorgesehen. Dabei handelt es sich
nach Auffassung des Sozialgerichts Freiburg/Breisgau (Az. S 14 AS
3578/10) ausdrücklich um den gesetzlich gewollten
»Regelfall«, weshalb daraus entstehende Belastungen
für einen Sozialhilfe-Empfänger keine »besondere
Härte« darstellen. Deshalb habe der Betroffene, wenn er
den Wechs...
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