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19.01.2011

Hartz IV: Zusatzbeitrag keine besondere Härte

Der Wechsel der Krankenkasse, wenn die einen neuen Zusatzbeitrag erhebt, bringt Dynamik ins Geschehen und ist so extra von der jüngsten Gesundheitsreform vorgesehen. Dabei handelt es sich nach Auffassung des Sozialgerichts Freiburg/Breisgau (Az. S 14 AS 3578/10) ausdrücklich um den gesetzlich gewollten »Regelfall«, weshalb daraus entstehende Belastungen für einen Sozialhilfe-Empfänger keine »besondere Härte« darstellen. Deshalb habe der Betroffene, wenn er den Wechs...

Artikel-Länge: 2519 Zeichen

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