15.01.2011
Kirche darf bestreikt werden
Landesarbeitsgericht NRW erklärt Arbeitskampfmaßnahmen nachträglich für rechtens
Von Ralf Wurzbacher
Die Gewerkschaft ver.di freut sich über einen
»Lichtblick« für die Beschäftigten, den
Kirchen droht indes ein heftiger Schlag ins Kontor: Mit seinem am
Donnerstag gefaßten Urteil zum Streikrecht in kirchlichen
Einrichtungen hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm in Westfalen
den evangelischen und katholischen Würdenträgern
gehörig den Seelenfrieden vermiest. Laut Richterspruch
dürfen den Mitarbeitern von kirchlichen
Wohlfahrtsverbänden Arbeitskampfmaßnahmen zur
Dur...
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