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15.01.2011

Kirche darf bestreikt werden

Landesarbeitsgericht NRW erklärt Arbeitskampfmaßnahmen nachträglich für rechtens

Von Ralf Wurzbacher
Die Gewerkschaft ver.di freut sich über einen »Lichtblick« für die Beschäftigten, den Kirchen droht indes ein heftiger Schlag ins Kontor: Mit seinem am Donnerstag gefaßten Urteil zum Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm in Westfalen den evangelischen und katholischen Würdenträgern gehörig den Seelenfrieden vermiest. Laut Richterspruch dürfen den Mitarbeitern von kirchlichen Wohlfahrtsverbänden Arbeitskampfmaßnahmen zur Dur...

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