14.01.2011
Europäische Pflichten verletzt
BRD erneut wegen Praxis der nachträglichen Sicherungsverwahrung verurteilt
Zum zweiten Mal innerhalb von 13 Monaten ist die Bundesrepublik
Deutschland wegen ihrer Praxis der nachträglichen
Sicherungsverwahrung vom Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte (EGMR) verurteilt worden. Die Straßburger
Richter rügten am Donnerstag erneut die nachträgliche
Sicherungsverwahrung als Verstoß gegen die europäische
Menschenrechtskonvention. Erstmals beanstandete der EGMR aber nicht
nur die nachträgliche Verlängerung der
Sicherungsverwahrung, sondern...
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