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14.01.2011

Europäische Pflichten verletzt

BRD erneut wegen Praxis der nachträglichen Sicherungsverwahrung verurteilt

Zum zweiten Mal innerhalb von 13 Monaten ist die Bundesrepublik Deutschland wegen ihrer Praxis der nachträglichen Sicherungsverwahrung vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verurteilt worden. Die Straßburger Richter rügten am Donnerstag erneut die nachträgliche Sicherungsverwahrung als Verstoß gegen die europäische Menschenrechtskonvention. Erstmals beanstandete der EGMR aber nicht nur die nachträgliche Verlängerung der Sicherungsverwahrung, sondern...

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