12.01.2011
Noch einmal Hartz IV und Elterngeld
Wer auf Hartz IV angewiesen ist sowie eine auf zwei Jahre
gestreckte Auszahlung des Elterngeldes beantragt hatte und letztere
im Dezember widerrufen hat (siehe jW vom 24.11. und 1.12.2010), dem
wird die Nachzahlung nun definitiv nicht auch noch auf das
Arbeitslosengeld II angerechnet. Darauf machte Harald Thomé,
Referent für Arbeitslosen- und Sozialhilferecht, bekannt durch
die Selbsthilfeorganisation Tacheles in Bielefeld, kürzlich
aufmerksam. Grundlage ist demnach...
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