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12.01.2011

Noch einmal Hartz IV und Elterngeld

Wer auf Hartz IV angewiesen ist sowie eine auf zwei Jahre gestreckte Auszahlung des Elterngeldes beantragt hatte und letztere im Dezember widerrufen hat (siehe jW vom 24.11. und 1.12.2010), dem wird die Nachzahlung nun definitiv nicht auch noch auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Darauf machte Harald Thomé, Referent für Arbeitslosen- und Sozialhilferecht, bekannt durch die Selbsthilfeorganisation Tacheles in Bielefeld, kürzlich aufmerksam. Grundlage ist demnach...

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