30.12.2010
Verfassungsgericht segnet Hartz IV ab
Abschaffung der Arbeitslosenhilfe war grundgesetzkonform
Die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe im Jahr 2005 und die
gleichzeitige Einführung pauschalierter Leistungen durch die
Hartz-IV-Gesetze war verfassungsgemäß und verstieß
weder gegen die Eigentumsgarantie noch gegen den Vertrauensschutz.
Das hat das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch in Karlsruhe
verkündet. Die Arbeitslosenhilfe war eine
bedarfsabhängige, einkommensbezogene Transferleistung, die
nach Ende des Anspruches auf Arbeitslosengeld I theoretisch
zeitlich ...
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