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30.12.2010 / Inland / Seite 1

Verfassungsgericht segnet Hartz IV ab

Abschaffung der Arbeitslosenhilfe war grundgesetzkonform

Die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe im Jahr 2005 und die gleichzeitige Einführung pauschalierter Leistungen durch die Hartz-IV-Gesetze war verfassungsgemäß und verstieß weder gegen die Eigentumsgarantie noch gegen den Vertrauensschutz. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch in Karlsruhe verkündet. Die Arbeitslosenhilfe war eine bedarfsabhängige, einkommensbezogene Transferleistung, die nach Ende des Anspruches auf Arbeitslosengeld I theoretisch zeitlich ...

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