28.12.2010
2006er Rückzahlung jetzt einfordern
Finanzielle Ansprüche gegen Jobcenter bleiben vier Jahre bestehen
Viele Hartz-IV-Bezieher, insbesondere in Nordrhein-Westfalen,
können noch rückwirkend einen Nachschlag für ihre
Heizkosten geltend machen. Auf ein entsprechendes Urteil des
Bundessozialgerichts (BSG) hat der Mieterverein Dortmund und
Umgebung e.V. in einer über Weihnachten verbreiteten
Erklärung hingewiesen. Das Kasseler Gericht hatte bereits im
November entschieden, daß Jobcenter und Arbeitsgemeinschaften
auch für die Zeit vor Februar 2008 überhöhte
Abzüge für die ...
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