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21.12.2010

Das Kreuz mit der Klausel

Hintergrund. Bestimmungen, die Universitäten auf eine ausschließlich zivilen Zwecken dienende Forschung verpflichten, sind häufig bloße Makulatur. Zusehends gelingt es dem Militär, an bundesdeutschen Hochschulen Fuß zu fassen

Von Peer Heinelt
Am 8. Juli 2009 verabschiedete der baden-württembergische Landtag das »Gesetz zur Zusammenführung der Universität Karlsruhe und der Forschungszentrum Karlsruhe GmbH im Karlsruher Institut für Technologie (KIT)«. Zur Debatte stand dabei, ob die neu geschaffene Institution eine sogenannte Zivilklausel erhalten soll, in der der Verzicht auf jede Form militärisch relevanter Forschung festgeschrieben ist. Wissenschaftsminister Peter Frankenberg (CDU) äußerte sich hierzu ...

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