16.12.2010
Streikrecht gilt auch für Beamte
Verwaltungsgericht: Lehrer dürfen sich ungestraft an Arbeitskämpfen beteiligen
Lehrer dürfen trotz des allgemeinen Streikverbots für
Beamte ohne disziplinarische Konsequenzen an einem Arbeitskampf
teilnehmen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hob am Mittwoch
eine Disziplinarverfügung der Bezirksregierung Köln gegen
eine beamtete Lehrerin auf, die wegen ihrer Beteiligung an drei
Warnstreiks der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) eine
Geldbuße von 1500 Euro zahlen sollte. Wegen der
grundsätzlichen Bedeutung des Rechtsstreits ließ die
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