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16.12.2010

Streikrecht gilt auch für Beamte

Verwaltungsgericht: Lehrer dürfen sich ungestraft an Arbeitskämpfen beteiligen

Lehrer dürfen trotz des allgemeinen Streikverbots für Beamte ohne disziplinarische Konsequenzen an einem Arbeitskampf teilnehmen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hob am Mittwoch eine Disziplinarverfügung der Bezirksregierung Köln gegen eine beamtete Lehrerin auf, die wegen ihrer Beteiligung an drei Warnstreiks der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) eine Geldbuße von 1500 Euro zahlen sollte. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Rechtsstreits ließ die ...

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