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16.12.2010

Geldsegen für Sozialkassen

Nach BAG-Feststellung der Unrechtmäßigkeit »christlicher« Dumpingtarife in der Zeitarbeit ­können Sozialversicherungen entgangene Beiträge verlangen

Von Daniel Behruzi
Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur Illegalität »christlicher« Tarifverträge für die Zeitarbeitsbranche werden Forderungen an die Sozialversicherungsträger laut, verlorengegangene Beiträge konsequent und schnell einzufordern. Das Gericht hatte am Dienstag entschieden, daß die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) keine Spitzenorganisation ist, die in eigenem Namen Tarifverträge abschließen ka...

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