15.12.2010
Günstigerprüfung beantragen
Altersentlastungsbetrag – ein Begriff aus dem Steuerwesen.
Offensichtlich wissen aber selbst Finanzministerien der
Bundesländer nicht richtig mit den Regelungen umzugehen, wie
es im Dezemberheft von Test heißt. So wurde vom
baden-württembergischen Ressort zitiert: »›Der
Antrag auf die Günstigerprüfung empfiehlt sich nur dann,
wenn der persönliche Steuersatz unter Einbeziehung der
Kapitaleinkünfte niedriger ist als 25 Prozent.‹ Das ist
falsch.«
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