14.12.2010
Anhaltender Rechtsbruch
Krieg und Besatzung in Afghanistan verstoßen gegen die UN-Charta, den NATO-Vertrag, die Genfer Konventionen und das Grundgesetz
Von Gregor Schirmer
Erstens. Es es gibt zwar bis heute noch keine allgemein anerkannte
und verbindliche Definition von »Terrorismus«. Aber es
steht wohl außer Zweifel: Die Anschläge vom 11.
September 2001 in den USA waren ein schweres Verbrechen sowohl nach
dem innerstaatlichen Recht der Vereinigten Staaten von Amerika als
auch nach den damals gültigen Normen des Völkerrechts.
Dieses Verbrechen hätte auf der internationalen Ebene mit den
im Völkerrecht vorgesehenen Mitteln der Zusammen...
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