08.12.2010
Zusatzurlaub verfällt für Behinderte nicht
In vielen Betrieben wird jetzt noch einmal auf den Urlaubsplan
geguckt. Deshalb hier die Erinnerung an eine Entscheidung des
Bundesarbeitsgerichts (BAG). Dauerhaft erkrankte Schwerbehinderte
können ihren nicht genommenen Zusatzurlaub ansparen. Wie der
gesetzliche Mindesturlaub verfällt er nicht, hatte das BAG
schon im März in Erfurt geurteilt. Danach geht dagegen ein
tariflicher Urlaub verloren, soweit er den gesetzlichen
übersteigt. (Az: 9 AZR 128...
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