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01.12.2010

Progressionsvorbehalt von Karlsruhe bejaht

Am Donnerstag vergangener Woche gab es eine weitere Presseinformation zum Elterngeld – vom Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL). Darin ging es um den sogenannten Progressionsvorbehalt dieser eigentlich steuerfreien Leistung, die aber dennoch die Besteuerung der übrigen Einkünfte erhöhen kann. Beim Elterngeld handelt es sich wie auch beim Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld um eine steuerfreie Lohnersatzleistung. Es soll den Einkommensverlust zumindes...

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