01.12.2010
Progressionsvorbehalt von Karlsruhe bejaht
Am Donnerstag vergangener Woche gab es eine weitere
Presseinformation zum Elterngeld – vom Bundesverband der
Lohnsteuerhilfevereine (BDL). Darin ging es um den sogenannten
Progressionsvorbehalt dieser eigentlich steuerfreien Leistung, die
aber dennoch die Besteuerung der übrigen Einkünfte
erhöhen kann. Beim Elterngeld handelt es sich wie auch beim
Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld um eine steuerfreie
Lohnersatzleistung. Es soll den Einkommensverlust zumindes...
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