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17.11.2010 / Ratgeber / Seite 14

Ein Muß: Insolvenzfestes Sonderkonto für Kaution

Ein Mieter muß eine Kaution erst zahlen, wenn der Vermieter zuvor ein insolvenzfestes Sonderkonto benannt hat. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) kürzlich in Karlsruhe entschieden. Ein Vermieter müsse eine ihm überlassene Mietsicherheit »getrennt von seinem Vermögen anlegen«. Das gelte unabhängig von der Anlageform. Zweck dieser Regelung sei es, die Kaution vom Vermögen des Vermieters zu trennen und so – im Falle einer Insolvenz des Vermieters – vor dem...

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