17.11.2010
Ein Muß: Insolvenzfestes Sonderkonto für Kaution
Ein Mieter muß eine Kaution erst zahlen, wenn der Vermieter
zuvor ein insolvenzfestes Sonderkonto benannt hat. Das hat der
Bundesgerichtshof (BGH) kürzlich in Karlsruhe entschieden. Ein
Vermieter müsse eine ihm überlassene Mietsicherheit
»getrennt von seinem Vermögen anlegen«. Das gelte
unabhängig von der Anlageform. Zweck dieser Regelung sei es,
die Kaution vom Vermögen des Vermieters zu trennen und so
– im Falle einer Insolvenz des Vermieters – vor dem...
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