Zum Inhalt der Seite
17.11.2010

Ein Muß: Insolvenzfestes Sonderkonto für Kaution

Ein Mieter muß eine Kaution erst zahlen, wenn der Vermieter zuvor ein insolvenzfestes Sonderkonto benannt hat. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) kürzlich in Karlsruhe entschieden. Ein Vermieter müsse eine ihm überlassene Mietsicherheit »getrennt von seinem Vermögen anlegen«. Das gelte unabhängig von der Anlageform. Zweck dieser Regelung sei es, die Kaution vom Vermögen des Vermieters zu trennen und so – im Falle einer Insolvenz des Vermieters – vor dem...

Artikel-Länge: 1693 Zeichen

Damit unabhängiger Journalismus weiter möglich bleibt: Unterstützen Sie die junge Welt mit einem Abonnement und erhalten Sie Zugang zu allen Analysen, Reportagen und Kommentaren.

Dein Abo zählt!

Bitte einloggen

Gedruckt

Printabo

Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90

Online

Onlineabo

24/7: Sofortiger Zugang zu allen Artikeln und Beilagen. Downloads, Mailausgabe, Features, das ganze Archiv.

30,90 Euro/Monat Soli: 42,90, ermäßigt: 19,90

Verschenken

Geschenkabo

Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90