29.10.2010
Gericht stoppt Rächer
Kündigung eines Betriebsratsvorsitzenden wegen »Diebstahls« dreier Schrauben abgewehrt
Das Arbeitsgericht Bonn hat die Kündigung eines
Betriebsratsvorsitzenden für nichtig erklärt, der drei
Schrauben im Wert von 28 Cent an einen früheren Kollegen
verschenkt hatte. Dies berichtete der juristische
Informationsdienst rechtslupe.de am Donnerstag. Die Entscheidung
war bereits am Donnerstag vor einer Woche gefallen. Der
50jährige Betriebsratsvorsitzende ist seit mehr als 30 Jahren
bei seinem »Arbeitgeber« tätig.
Ein früherer Arbeitskollege hatte dem Berich...
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