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29.10.2010

Gericht stoppt Rächer

Kündigung eines Betriebsratsvorsitzenden wegen »Diebstahls« dreier Schrauben abgewehrt

Das Arbeitsgericht Bonn hat die Kündigung eines Betriebsratsvorsitzenden für nichtig erklärt, der drei Schrauben im Wert von 28 Cent an einen früheren Kollegen verschenkt hatte. Dies berichtete der juristische Informationsdienst rechtslupe.de am Donnerstag. Die Entscheidung war bereits am Donnerstag vor einer Woche gefallen. Der 50jährige Betriebsratsvorsitzende ist seit mehr als 30 Jahren bei seinem »Arbeitgeber« tätig. Ein früherer Arbeitskollege hatte dem Berich...

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