22.10.2010
Regelsatz verfassungswidrig
Studie von gewerkschaftsnahem Institut belegt: Die Reform der Hartz-IV-Gesetze kommt den Forderungen der Karlsruher Richter nicht nach
Von Mirko Knoche
Die Erhöhung der Hartz-IV-Sätze um lediglich fünf
Euro verstößt gegen mehrere Bestimmungen des Urteils des
Bundesverfassungsgerichts. Zu diesem Ergebnis kommt die
Jura-Professorin Anne Lenze in einer Studie für das
gewerkschaftsnahe Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut
(WSI) mit Sitz in Düsseldorf. Lenze argumentiert, die neuen
Regelsätze ermöglichten den ALG-II-Beziehern keinen
»Anschluß an die Mehrheitsgesellschaft« und
orientierten sich nur am ärmste...
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