20.10.2010
Urteil gegen NPD-Funktionär bestätigt
Gericht sah Tatbestand der »Volksverhetzung« als nachgewiesen anGericht sah Tatbestand der »Volksverhetzung« als nachgewiesen an
Die Verurteilung des NPD-Politikers Udo Pastörs aus
Mecklenburg-Vorpommern zu zehn Monaten Haft auf Bewährung und
einer Geldstrafe von 6000 Euro ist durch das Landgericht
Saarbrücken bestätigt worden. Die eingelegte Berufung
durch Pastörs und die Staatsanwaltschaft gegen ein Urteil des
Amtsgerichts wurde am gestrigen Dienstag nach mehrstündiger
Verhandlung verworfen. Die Anwälte von Pastörs, die auf
Freispruch plädiert hatten, wollen allerdings in Revision
gehen.
D...
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