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19.10.2010 / Betrieb & Gewerkschaft / Seite 15

Erlaubte Nebentätigkeiten

Stichwort Recht

Damiano Valgolio
Ich arbeite nach Feierabend und an Wochenenden als DJ auf privaten Feiern. Dafür bekomme ich auch Geld. Muß ich meinen Chef um Erlaubnis fragen, und dürfte er mir das verbieten?


Nein, Nebentätigkeiten sind grundsätzlich erlaubt. Es besteht auch keine Verpflichtung, den Arbeitgeber zu informieren oder um Erlaubnis zu fragen. Allerdings gibt es Einschränkungen: Problematisch ist die Tätigkeit bei einem Konkurrenzunternehmen Ihres Arbeitgebers. Auch wenn Sie in der F...


Artikel-Länge: 2509 Zeichen

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