07.10.2010
Besuch bei Ehefrau verboten
Iraker steht wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsrecht vor Gericht. Er war aus Niedersachsen zu seiner Frau nach Dessau gefahren und hatte dabei die Residenzpflicht verletzt
Von Reimar Paul
Ghassan Z. soll eine Straftat begangen haben. In der kommenden
Woche muß sich der im niedersächsischen Northeim lebende
Iraker wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz vor
dem örtlichen Amtsgericht verantworten. Die Anklage legt ihm
zur Last, er habe ohne behördliche Erlaubnis seine in
Sachsen-Anhalt lebende Ehefrau besucht. Wird er verurteilt, droht
ihm eine empfindliche Geldstrafe. »Wenn Sie ohne
genügende Entschuldigung ausbleiben, müßten Sie
vorgeführt ...
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