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07.10.2010

Besuch bei Ehefrau verboten

Iraker steht wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsrecht vor Gericht. Er war aus Niedersachsen zu seiner Frau nach Dessau gefahren und hatte dabei die Residenzpflicht verletzt

Von Reimar Paul
Ghassan Z. soll eine Straftat begangen haben. In der kommenden Woche muß sich der im niedersächsischen Northeim lebende Iraker wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz vor dem örtlichen Amtsgericht verantworten. Die Anklage legt ihm zur Last, er habe ohne behördliche Erlaubnis seine in Sachsen-Anhalt lebende Ehefrau besucht. Wird er verurteilt, droht ihm eine empfindliche Geldstrafe. »Wenn Sie ohne genügende Entschuldigung ausbleiben, müßten Sie vorgeführt ...

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