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30.09.2010 / Schwerpunkt / Seite 3

Verfahrensausgang ungewiß

Die Anklage beruht unter anderem auf Aussagen eines RAF-Aussteigers sowie auf der Interpretation von persönlichen Aufzeichnungen

Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat im Prozeß gegen die ehemalige RAF-Aktivistin Verena Becker 17 Verhandlungstage in Stuttgart-Stammheim bis zum 21. Dezember angesetzt. Am heutigen Donnerstag soll die 78seitige Anklageschrift verlesen werden. Daß Becker aussagen wird, gilt als unwahrscheinlich. Ursprünglich sollte am Donnerstag nachmittag als erster Zeuge ein Beamter des Bundeskriminalamts vernommen werden. Er ist jedoch nach Angaben des Gerichts erkrankt und...

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