29.09.2010
Diffamierung gestoppt
Urteil des bayerischen Verwaltungsgerichtshofes: Die antifaschistische Initiative a.i.d.a. darf vom Verfassungsschutz nicht mehr als »linksextremistisch« bezeichnet werden. jW-Bericht
Der Verein »Antifaschistische Informations-, Dokumentations-
und Archivstelle München« (a.i.d.a.) darf vom
bayerischen Verfassungsschutz vorerst nicht mehr als
linksextremistisch bezeichnet werden. Das entschied der bayerische
Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München. Es gebe keine
Anhaltspunkte für die Annahme von verfassungsfeindlichen
Bestrebungen und Tätigkeiten, hieß es zur
Begründung. »Der Bericht enthält über den
Antragsteller ein auch nicht ansatzweise durch ...
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