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29.09.2010

Diffamierung gestoppt

Urteil des bayerischen Verwaltungsgerichtshofes: Die antifaschistische Initiative a.i.d.a. darf vom Verfassungsschutz nicht mehr als »linksextremistisch« bezeichnet werden. jW-Bericht

Der Verein »Antifaschistische Informations-, Dokumentations- und Archivstelle München« (a.i.d.a.) darf vom bayerischen Verfassungsschutz vorerst nicht mehr als linksextremistisch bezeichnet werden. Das entschied der bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München. Es gebe keine Anhaltspunkte für die Annahme von verfassungsfeindlichen Bestrebungen und Tätigkeiten, hieß es zur Begründung. »Der Bericht enthält über den Antragsteller ein auch nicht ansatzweise durch ...

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