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BGH bestätigt Urteil im »Ehrenmord«-Fall

Karlsruhe. Die Verurteilung eines 47jährigen Türken zu einer lebenslangen Haftstrafe wegen Mordes an seiner 15jährigen Tochter ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe besätigte in einem am Montag veröffentlichten Beschluß das »Ehrenmord«-Urteil des Landgerichts Schweinfurt vom März 2010. Der Vater hatte das schlafende Mädchen im Juni 2009 mit 68 Messerstichen getötet. Nach den Feststellungen des Landgerichts mißbilligte der Angeklagte Mehmet Ö. die Beziehung seiner Tochter zu einem gleichaltrigen Freund. Da sie den Kontakt zu dem jungen Mann nicht abbrach, entschloß er sich, seine Tochter zu töten, weil ihn die Beziehung zu ihrem Freund in seinem Ehrgefühl verletzte. (dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 21.09.2010, Seite 5, Inland

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