20.09.2010
Sozialgericht kritisiert Landkreis
Göttingen knausert bei Übernahme von Mietkosten für Erwerbslose
In Göttingen könnte die Angemessenheitsgrenze für
die Kosten der Unterkunft bei Sozialleistungsempfängern um
mindestens zehn Prozent angehoben werden. Das geht aus einem
richterlichen Hinweis des Landessozialgerichtes (LSG) Hildesheim an
den Landkreis Göttingen als zuständige Optionskommune
hervor. Mit dem sechsseitigen Schreiben hat das Gericht auf mehrere
hundert Verfahren reagiert, die wegen der Übernahme von
Unterkunftskosten nach dem Sozialgesetzbuch II zur Ent...
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