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20.09.2010

Sozialgericht kritisiert Landkreis

Göttingen knausert bei Übernahme von Mietkosten für Erwerbslose

In Göttingen könnte die Angemessenheitsgrenze für die Kosten der Unterkunft bei Sozialleistungsempfängern um mindestens zehn Prozent angehoben werden. Das geht aus einem richterlichen Hinweis des Landessozialgerichtes (LSG) Hildesheim an den Landkreis Göttingen als zuständige Optionskommune hervor. Mit dem sechsseitigen Schreiben hat das Gericht auf mehrere hundert Verfahren reagiert, die wegen der Übernahme von Unterkunftskosten nach dem Sozialgesetzbuch II zur Ent...

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