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Deutsche Bahn darf Zuschlag kassieren

Kassel. Die Bahn darf Fahrkarten am Schalter teurer verkaufen als im Internet oder am Automaten. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel billigte am Dienstag den sogenannten Bedienzuschlag zumindest für die verschiedenen Ländertickets sowie für das »Schönes-Wochenende-Ticket«. Zur Begründung erklärte der VGH, der Aufpreis von zwei Euro sei ein Entgelt und gehöre daher nicht zu den genehmigungspflichtigen Beförderungsbedingungen.

(AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 15.09.2010, Seite 4, Inland

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