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Deutsche Bahn darf Zuschlag kassieren
Kassel. Die Bahn darf Fahrkarten am Schalter teurer verkaufen als
im Internet oder am Automaten. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof
(VGH) in Kassel billigte am Dienstag den sogenannten Bedienzuschlag
zumindest für die verschiedenen Ländertickets sowie
für das »Schönes-Wochenende-Ticket«. Zur
Begründung erklärte der VGH, der Aufpreis von zwei Euro
sei ein Entgelt und gehöre daher nicht zu den
genehmigungspflichtigen Beförderungsbedingungen.
(AFP/jW)
(AFP/jW)
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