13.09.2010
Anschluß statt Einheit
Vor 20 Jahren wurde der Zwei-plus-Vier-Vertrag unterzeichnet. Die BRD verleibte sich die DDR unter Umgehung europäischer Bedenken im Schnellverfahren ein
Von Gregor Schirmer
Mit »Zwei plus Vier« wird jener völkerrechtliche
Vertrag bezeichnet, der die Tür zur internationalen Zustimmung
zum Anschluß der DDR an die BRD geöffnet hatte.
»Zwei« steht für die zwei deutschen Staaten,
»Vier« für die Sieger- und ehemaligen
Besatzungsmächte Frankreich, Großbritannien,
Sowjetunion, heute als deren Rechtsnachfolger Rußland, und
die USA. Offiziell heißt er »Vertrag über die
abschließende Regelung in bezug auf Deutschland«, ein
seltsamer Titel, der n...
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