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13.09.2010

Anschluß statt Einheit

Vor 20 Jahren wurde der Zwei-plus-Vier-Vertrag unterzeichnet. Die BRD verleibte sich die DDR unter Umgehung europäischer Bedenken im Schnellverfahren ein

Von Gregor Schirmer
Mit »Zwei plus Vier« wird jener völkerrechtliche Vertrag bezeichnet, der die Tür zur internationalen Zustimmung zum Anschluß der DDR an die BRD geöffnet hatte. »Zwei« steht für die zwei deutschen Staaten, »Vier« für die Sieger- und ehemaligen Besatzungsmächte Frankreich, Großbritannien, Sowjetunion, heute als deren Rechtsnachfolger Rußland, und die USA. Offi­ziell heißt er »Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland«, ein seltsamer Titel, der n...

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